Pferdehalterhaftpflicht
Wenn Ihnen eines der Vergleichsangebote zusagt, so haben Sie auch die Möglichkeit dieses bequem und direkt online zu beantragen.
Selbstverständlich werden Ihre persönlichen Daten verschlüsselt übermittelt!
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
§ 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
Testen Sie unseren kostenlosen Versicherungsvergleich im Internet.
Mitversichert ist (nach Maßgabe der Bedingungen)
die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
In der Pferdehaftpflicht werden folgende Schäden ersetzt:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden
- Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden
- vorausging, sind mit Ausnahmen und gesonderten (meist kleineren)
- Versicherungssummen auch versichert.
Wahl der richtigen Versicherungssumme
Wenn man bedenkt, dass nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) jeder in
unbegrenzter Höhe für alle schuldhaft verursachten Schäden haftet, kann die
Versicherungssumme gar nicht hoch genug sein.
Bei älteren Pferdehaftpflicht Verträgen findet man oft Deckungssummen von
weniger als 1 Million €. Dies dürfte für einen ernsteren Personenschaden oder
größeren Sachschaden, nicht immer ausreichen.
Wir empfehlen deshalb möglichst hohe Versicherungssummen zu beantragen.
Versicherungsbedingungen für die Pferdehaftpflichtversicherung
Die Versicherungsbedingungen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein. Hierin
steht alles ausführlich, was wir bei unseren Infos für Sie schon auszugsweise
zusammengestellt haben.
Auch die im Vergleich aufgeführten Deckungserweiterungen können Sie hier noch
einmal nachlesen. Nach Erhalt der Bedingungen können Sie noch 14 Tage lang ohne
Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Wir sind jedoch sicher, dass Sie
absolut zufrieden sein werden.
Vor der Antragsstellung wollen wir Sie noch über die vorvertragliche
Anzeigepflicht informieren. Dem Versicherer müssen die zum Risiko gestellten
Fragen wahrheitsgetreu beantwortet werden.
Falsche Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn Sie für den
Schaden ursächlich sind.
Risikoveränderungen während der Vertragslaufzeit müssen dem Versicherer
angezeigt werden.
Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice
haben Sie ein 14- tätiges Widerspruchsrecht,
welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen
können.

