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Pferdehalterhaftpflicht

Pferdehalterhaftpflichtversicherung Profitieren auch Sie von unserem besonderen Online-Service und lassen Sie sich online Ihre persönliche Vergleichsliste für eine Pferdehaftpflicht von uns berechnen.

Wenn Ihnen eines der Vergleichsangebote zusagt, so haben Sie auch die Möglichkeit dieses bequem und direkt online zu beantragen.

Selbstverständlich werden Ihre persönlichen Daten verschlüsselt übermittelt!

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
§ 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)


Testen Sie unseren kostenlosen Versicherungsvergleich im Internet.

Mitversichert ist (nach Maßgabe der Bedingungen)
die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.


In der Pferdehaftpflicht werden folgende Schäden ersetzt:
 

- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden
- Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden
- vorausging, sind mit Ausnahmen und gesonderten (meist kleineren)
- Versicherungssummen auch versichert.
 

Wahl der richtigen Versicherungssumme

Wenn man bedenkt, dass nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) jeder in unbegrenzter Höhe für alle schuldhaft verursachten Schäden haftet, kann die Versicherungssumme gar nicht hoch genug sein.
Bei älteren Pferdehaftpflicht Verträgen findet man oft Deckungssummen von weniger als 1 Million €. Dies dürfte für einen ernsteren Personenschaden oder größeren Sachschaden, nicht immer ausreichen.
Wir empfehlen deshalb möglichst hohe Versicherungssummen zu beantragen.

Versicherungsbedingungen für die Pferdehaftpflichtversicherung

Die Versicherungsbedingungen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein. Hierin steht alles ausführlich, was wir bei unseren Infos für Sie schon auszugsweise zusammengestellt haben.
Auch die im Vergleich aufgeführten Deckungserweiterungen können Sie hier noch einmal nachlesen. Nach Erhalt der Bedingungen können Sie noch 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Wir sind jedoch sicher, dass Sie absolut zufrieden sein werden.
Vor der Antragsstellung wollen wir Sie noch über die vorvertragliche Anzeigepflicht informieren. Dem Versicherer müssen die zum Risiko gestellten Fragen wahrheitsgetreu beantwortet werden.
Falsche Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn Sie für den Schaden ursächlich sind.
Risikoveränderungen während der Vertragslaufzeit müssen dem Versicherer angezeigt werden.



Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein 14- tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.