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"Hunde-OP Versicherungen", Datum: 18.02.2019, 16:13 Uhr
Hunde-OP Versicherungen
Hunde-OP Versicherung
Jeder der ein Haustier hat, weiß wie schnell man vor einer hohen Tierarztrechnung steht, wenn man für
seinen geliebten Zeitgenossen das beste will. Vor allem bei Hunden besteht stets ein hohes
Verletzungsrisiko und deshalb sollte hier auch für den Ernstfall vorgesorgt werden. Schnell kann sich der
Vierbeiner beim Toben verletzen oder wird gar von einem Auto angefahren. Hier ist deshalb eine Hunde-
Operations-Versicherung von ganz großem Vorteil. Schon für einen kleinen monatlichen Beitrag bekommt
man hier für den geliebten Gefährten eine sehr große Absicherung für den Ernstfall.
Leistungen einer Hunde-Operations-Versicherung:
Bei einer solchen Versicherung werden grundsätzlich alle Operationskosten erstattet, die unter Vollnarkose
vorgenommen werden müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Operation durch Krankheit oder durch
einen Unfall notwendig geworden ist. Die Kosten werden dabei zu 100 Prozent übernommen, bei vielen
Versicherungen gibt es aber eine kleine Einschränkung bei dem Aufnahmealter des Hundes. Liegt dieses
über fünf Lebensjahren, so werden Operationskosten nur zu 80 Prozent erstattet. Wenn man aber bedenkt,
das eine Operation bei einem Hund wegen einem Bänderriss, der sehr häufig vorkommt, bei bis zu 1.100
Euro liegt, ist auch dies noch eine sehr gute Erstattung.
Doch nicht nur die Kosten für die Operation werden
erstattet. Auch alle Untersuchungen durch den Tierarzt vor der OP, sowie alle Medikamente und das
Verbandsmaterial sind in den Leistungen mit inbegriffen. Sind nach der Operation
Nachsorgeuntersuchungen notwendig, so werden die Kosten hierfür ebenso übernommen. Für alle
notwendigen Behandlungen kann der Tierarzt frei gewählt und ausgesucht werden. Bis zu 10 Tagen nach
der erfolgten Operation werden die Kosten für eine stationäre Unterbringung des Hundes ebenfalls voll
getragen. Bei der Aufnahme eines Hundes in eine solche Versicherung gibt es keine Beschränkung was die
Hunderasse betrifft. Für alle Hunde ab dem vierten Lebensmonat kann eine solche Hunde-OP-Versicherung
beantragt werden. Beachtet werden sollte allerdings, dass die Versicherungsleistung immer erst 30 Tage
nach Vertragsabschluss in Kraft treten.
Dies ist die normale Wartezeit, die es bei einer Hunde-OPVersicherung
gibt. Der Kunde hat auch die Möglichkeit, zwischen einer Versicherung mit Selbstbeteiligung
oder ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Auch die Laufzeit kann frei gewählt werden und kann für ein Jahr
oder für zehn Jahre abgeschlossen werden. Je länger die Laufzeit beträgt, desto günstiger sind auch die
Beiträge für die Versicherung. Verstirbt allerdings ein Hund vor dem Ende der Laufzeit, so muss nicht bis ans
Vertragsende weiter bezahlt werden. In diesem Fall erlischt die Versicherung sofort und es entstehen keine
weiteren monatlichen Kosten mehr.
Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein
14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.